STELLUNGNAHME FLYER

Stellungnahme zum Flyer

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In den letzten Tagen wurde ein Flyer verbreitet, der zahlreiche falsche und irreführende Behauptungen über die geplante Wiedereröffnung des Flugplatzes Hasenstrick enthält. Wir möchten hiermit einige dieser Aussagen richtigstellen und transparent über unser Vorhaben informieren.

Unser Ziel ist es, den Flugplatz Hasenstrick als ersten reinen E-Hängegleiter-Flugplatz der Schweiz zu etablieren – ein nachhaltiges, innovatives Projekt, das sich durch Umweltfreundlichkeit und geringe Lärmemissionen auszeichnet. Dennoch wird im Flyer bewusst mit übertriebenen Zahlen und unbegründeten Ängsten argumentiert, um Widerstand gegen das Projekt zu schüren.

Richtigstellung der wichtigsten Falschaussagen

 

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1. "Flugbetrieb an 7 Tagen die Woche - bereits ab 06.00 Uhr morgens"

  • Die offiziell eingereichten Betriebszeiten sind
    • werktags: HRH (= Morgendämmerung bis Abenddämmerung) ABER frühstens 06:00 bis spätestens 22:00 Uhr
    • Sonn- und allg. Feiertage: 09:00 Uhr bis HRH (=Abenddämmerung) ABER spätestens 22:00 Uhr.
  • Elektrische Hängegleiter sind äusserst wetterabhängig – bei Regen, ungünstigen Windverhältnissen, Föhn, Bise, Nebel und Gewitterneigung ist kein Flugbetrieb möglich. Dadurch ist es realitätsfern anzunehmen, dass tatsächlich an sieben Tagen pro Woche geflogen wird.
  • In der gesamten Schweiz gibt es derzeit nur etwa 70 E-Hängegleiterpiloten, wovon nicht alle aktiv fliegen. Zudem ist auch unwahrscheinlich, dass regelmässig Piloten aus der Romandie oder anderen weit entfernten Regionen extra zum Hasenstrick anreisen.

2. "bis zu 300 Helikopterflüge pro Jahr"

  • Falschaussage: Es sind maximal 300 Helikopterbewegungen pro Jahr erlaubt – das entspricht 150 Flügen, da eine Bewegung entweder ein Start oder eine Landung ist.
  • An der tatsächlichen Anzahl der Helikopterflüge ändert sich nichts – ausser, dass sie nun explizit an die Betriebszeiten gebunden sind, was bisher nicht der Fall war.
  • Diese 300 Bewegungen entsprechen den bereits in den vergangenen Jahren durchgeführten zwei Rundflugwochenenden pro Jahr. Ohne aktive Flugplatzregelung gäbe es theoretisch keine Begrenzung – die festgelegte Obergrenze stellt also sogar eine Einschränkung dar.

3. "Fluglärm ist nachweislich gesundheitsschädlich"

  • Ob und ab welcher Menge Fluglärm gesundheitsschädlich ist, können wir als Nicht-Mediziner nicht beurteilen.
  • Was wir jedoch sagen können: Der zweitägige Probebetrieb mit E-Hängegleitern im Jahr 2022 wurde von niemandem bemerkt. Offizielle Lärmmessungen haben ergeben, dass Krähen im angrenzenden Wald lauter waren als die Motoren während des Startvorgangs.
  • 50 Dezibel entsprechen in etwa der Lautstärke einer normalen Unterhaltung. Die direkten Anwohner, die im Vorfeld über den Probebetrieb informiert wurden, haben uns im Nachhinein bestätigt, dass sie nichts davon wahrgenommen haben.

4. "Einmal genehmigt, könnte der Betrieb später noch weiter ausgebaut werden"

  • Jede Änderung des Betriebsreglements muss denselben langwierigen Prozess durchlaufen – zur Erinnerung: Der aktuelle Wiedereröffnungsprozess läuft bereits seit 2021.
  • Zudem ist ein Ausbau des Flugbetriebs aufgrund der Bepflanzung am Pistenende physisch nicht mehr möglich und entspricht auch nicht dem Ziel der Fluggruppe. Hier können Sie nachlesen, was die Ziele der modernen Fluggruppe Hasenstrick sind. 

5. "Senkung der Immobilienwerte"

  • Wir sprechen hier nicht vom Flughafen Zürich, sondern von einem kleinen Flugfeld für leise, ökologische E-Hängegleiter.
  • Der Flugplatz Hasenstrick existiert seit mehreren Jahrzehnten. Neu sollen statt 3000 Bewegungen mit Motorflugzeugen und Helikopter, 2700 mit E-Hängegleiter stattfinden. Die Helikopterflüge erfolgen unabhängig davon, ob ein neues Betriebsreglement eingeführt wird oder nicht. Angesichts dessen über Immobilienentwertungen zu spekulieren erachten wir als ziemlich abwegig.

6. "Negative Auswirkungen auf Natur & Umwelt"

  • Elektrisch angetriebene Hängegleiter sind um ein Vielfaches effizienter als E-Autos und die leiseste Fortbewegungsart in der Luftfahrt.
  • Die Helikopterbewegungen bleiben im gleichen Rahmen wie in den vergangenen Jahren – es gibt also keine zusätzliche Belastung.

7. "Der Hasenstrick liegt in der Bachtelschutzzone, da gehört kein Flugplatz hin"

  • Der FLugplatz Hasenstrick ist ein seit Jahrzehnten im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) eingetragener Flugplatz. Die Konformität mit der Bachtel-Schutzzone ist unter anderem dadurch erreicht, dass maximal sehr wenige (3000) Flugbewegungen, bzw. 1500 Flüge im Jahr erlaubt sind. Vergleichbare kleine Flugplätze in der Schweiz haben maximale Bewegungszahlen von 30'000 oder gar keine Beschränkung. Mit dem neuen Betriebskonzept wird der grösste Teil der Flugbewegungen durch Elektro-Hängegleiter ersetzt, womit die Kompatibilität mit der Bachtel-Schutzzone gegeben ist.

Unser Appell: Gespräch statt Angstmacherei

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Selbstverständlich hat jeder das Recht, direkt Einsprache einzulegen. Wir bitten jedoch darum, zuerst das Gespräch mit uns zu suchen.

Bereits nach dem Probebetrieb haben wir aktiv das Gespräch mit den Anwohnern gesucht und sind bereit, Kompromisse einzugehen – so haben wir beispielsweise bestimmte Zonen definiert, die nicht überflogen werden dürfen. Diese Regelungen sind im Betriebsreglement fest verankert, um Rücksicht auf die Anwohner zu nehmen.

Ohne Dialog und durch reine Angstmacherei wird es jedoch schwierig, noch weitere Rücksicht zu nehmen. Die Vergangenheit hat gezeigt: Mit konstruktiven Gesprächen kommt man weiter als mit unbegründeten Blockaden.

Lasst uns gemeinsam eine gangbare Lösung finden.