Aus für Flugplatz Hasenstrick: Das Protokoll
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Wir wollen wieder auf den Hasenstrick
zurückkehren!
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Donnerstag, 26. Juni 2014
Grundsätzlicher Beschluss der GV FGH 2014
Analog der seinerzeitigen Beschlüsse anlässlich der GV 2010 - 2013
hält die Fluggruppe Hasenstrick - wiederum einstimmig -
weiterhin und unverändert am damals beschlossenen Kurs - die
Rückkehr auf "unseren" Hasi - fest.
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Freitag, 31. Mai 2013
Generalversammlung der FGH vom 31.05.2013
(01.06.2013)
An der gut besuchten GV wurde u.a. einstimmig
beschlossen, auch in diesem Betriebsjahr auf die Rückkehr
auf "unseren" Flugplatz Hasenstrick hin zu arbeiten.
Zur Zeit verfügt nur unsere Fluggruppe über die
erforderliche Flugplatz-Betriebsbewilligung des Bundesamtes
für Zivilluftfahrt (BAZL).
Um eine möglichst reibungslose Rückkehr auf den "Hasi"
sicherzustellen, halten (und hielten) wir alle dazu nötigen
Haftpflicht- und Flugzeugversicherungen, wie auch alle
Konzessionen, auf aktivem Stand.
Da Herr P. Kellenberger der Fluggruppe Hasenstrick den
Betrieb des Flugplatzes Hasenstrick nicht gestattet, wurde
seinerzeit der Flugplatz vom BAZL temporär als geschlossen
erklärt.
Bis zu einer Freigabe durch das BAZL
sind deshalb auf dem Hasi Starts und Landungen von
Flugzeugen verboten.
Wir bleiben dran!
- Mittwoch, 4. Juli 2012
Pressemitteilung (04.07.2012)
Nachdem die Beschwerde Herrn P. Kellenberger's bezüglich
Vergabe der Flugplatz-Betriebsbewilligung vom Bundesgericht
abschliessend abgewiesen wurde, klagt Herr Kellenberger nun
wegen angeblicher Ehrverletzung. Der Grund scheint in einem auf
dieser Seite weiter unten aufgeführten Textabschnitt zu liegen.
Nähere Erläuterungen und weitere Informationen entnehmen Sie
dieser Pressemitteilung:
- Mittwoch, 20. Juni 2012
Definitiv keine
Betriebsbewilligung für Herr P. Kellenberger
Der seinerzeit von Herrn P. Kellenberger an das
Bundesgericht weitergezogene Rekurs bezüglich
Betriebsbewilligung für den Flugplatz Hasenstrick wurde nun vom
Bundesgericht "in
allen Punkten, sofern darauf eingetreten wird"
abgelehnt.
Somit bleibt die Betriebsbewilligung für den Flugplatz
Hasenstrick im alleinigen
Besitz der Fluggruppe Hasenstrick!
Da Herr P. Kellenberger der Fluggruppe Hasenstrick den
Betrieb des Flugplatzes Hasenstrick nicht gestattet, wurde
in der Folge der Flugplatz vom BAZL temporär als geschlossen
erklärt.
Bis zu einer Freigabe durch das BAZL
sind deshalb auf dem Hasi Starts und Landungen von
Flugzeugen verboten.
- Freitag, 8. Juni 2012
Generalversammlung der FGH vom 1.6.2012
Einstimmig wurde u.a. beschlossen, weiter auf die
Rückkehr auf "unseren" Flugplatz Hasenstrick hin zu arbeiten.
Bekanntlich verfügt zur Zeit nur unsere Fluggruppe über die
erforderliche Flugplatz-Betriebsbewilligung des Bundesamtes für
Zivilluftfahrt (BAZL).
Um eine möglichst reibungslose Rückkehr auf den "Hasi"
sicherzustellen, halten (und hielten) wir alle dazu nötigen
Haftpflicht- und Flugzeugversicherungen, wie auch alle
Konzessionen, auf aktivem Stand.
Da Herr P. Kellenberger der Fluggruppe Hasenstrick den Betrieb
des Flugplatzes Hasenstrick nicht gestattet, wurde in der Folge
der Flugplatz vom BAZL temporär als geschlossen erklärt.
Bis zu einer Freigabe durch das BAZL sind deshalb auf dem Hasi
Starts und Landungen von Flugzeugen
verboten.
Wir bleiben dran!
- Dienstag, 1. Mai 2012
Flugplatzgeschichte vor Bundesgericht
Mit den seinerzeitigen, positiven Entscheidungen des
Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) zugunsten der
Fluggruppe Hasenstrick und der anschliessenden Bestätigung
durch das Bundesverwaltungsgerichts nicht einverstanden, zog
Herr P. Kellenberger diese leidige Geschichte weiter vor
das Bundesgericht.
Hier soll nun gelegentlich und abschliessend Recht
gesprochen werden.
Uns ist zu Ohren gekommen, dass böse Zungen behaupten sollen, "dass
Herr P. Kellenberger in vielen Gerichtssälen der Schweiz,
zwischen Boden- und Genfersee gelegen, über einen für ihn
reservierten und angeschriebenen Sitzplatz verfügen solle".
Wie auch immer: Wir bleiben trotzdem zuversichtlich!
- Freitag, 28. Oktober 2011
Die Betriebsbewilligung für den Flugplatz
Hasenstrick bleibt im alleinigen
Besitz der Fluggruppe Hasenstrick!
BAZL
Herr P. Kellenberger (u.a. Hasenstrick Liegenschaften AG und
Hasenstrick Airport AG) beantragte beim Bundesamt für
Zivilluftfahrt (BAZL) die Betriebsbewilligung für den Flugplatz
Hasenstrick.
Aufgrund aktueller Umstände wurde Herrn P. Kellenberger die
Ausstellung dieser Bewilligung nicht
gewährt. Das BAZL hob hervor, dass zurzeit nur unsere Fluggruppe
Hasenstrick FGH in der Lage ist, den Flugplatz regelkonform und
sicher zu betreiben. Deshalb bleibt die FGH im alleinigen Besitz
der Betriebsbewilligung.
Bundesverwaltungsgericht
Mit diesem Entscheid des BAZL nicht einverstanden, wandte sich
Herr P. Kellenberger an das Bundesverwaltungsgericht, welches
jetzt sein Begehren ebenfalls abschlägig behandelte.
In einem 15-seitigen Dokument begründet das
Bundesverwaltungsgericht die Richtigkeit des BAZL-Entscheides.
Wenn zurzeit auch ohne "eigenen" Flugplatz: Wir - die Fluggruppe
Hasenstrick - bleiben weiterhin im alleinigen Besitz der
Betriebsbewilligung für den Flugplatz Hasenstrick.
In dieser für Herr P. Kellenberger offensichtlich dünner
werdenden Luft kann er demzufolge weder den Flugplatz
Hasenstrick betreiben, geschweige denn fliegen.
Wir von der FGH könnten das.
Wir sind sehr zuversichtlich - wir bleiben dran!
- Mittwoch, 13. Oktober 2010
P. Kellenberger bei Bundesgericht abgeblitzt
Wie uns heute mitgeteilt wurde, wies das Bundesgericht die
Beschwerden von Herrn P. Kellenberger gegen die Einleitung der
Grundpfandverwertung ab.
Wir sind weiterhin zuversichtlich!
- Montag, 21. Juni 2010
P. Kellenberger bei BAZL abgeblitzt - Keine
Betriebsbewilligung für das Flugfeld!
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) verfügte, dass das am
16. Dezember 2009 von der Hasenstrick Airport AG (Herr P.
Kellenberger) eingereichte Gesuch für die Erteilung einer
Betriebsbewilligung abgewiesen
wird.
Damit bleibt die Fluggruppe Hasenstrick - bis auf Weiteres -
Inhaberin aller Bewilligungen für den sicheren Betrieb des
Flugplatzes Hasenstrick.
Wir wollen auf
"unseren" Flugplatz zurückkehren.
Und wir sind zuversichtlich.
- Donnerstag, 03. Juni 2010
Die FGH fliegt wieder ab Samstag,
5. Juni 2010
Dank dem Entgegenkommen der Verantwortlichen auf den
Flugplätzen
- Speck-Fehraltorf
und
- Sitterdorf
können wir unseren Fluggästen das Abfliegen der
Geschenkgutscheine ermöglichen.
- Dienstag, 1. Juni 2010
Situation heute
Nachdem die von den Grundpfandgläubigern veranlasste
Betreibung der Hasenstrick Liegenschaften AG (Herr P.
Kellenberger) erfolglos blieb, leiteten sie die
Grundpfandverwertung ein.
Damit wurde das Betreibungsamt Dürnten beauftragt, für die
sofortige Verwaltung des Grundpfands eine entsprechende
Firma zu bezeichnen.
Die bevorstehende Grundpfandverwertung
wird durch Herr P. Kellenberger aber - leider nicht unerwartet - durch trölerische juristische Schritte und
rechtsmissbräuchliche Beschwerden in die Länge gezogen. So
reichte z.B. Herr P. Kellenberger drei Rekurse ein; das
Bezirksgericht wies in der Folge deren zwei ab, auf einen
trat es gar nicht ein.
Aufgrund der jetzigen Situation ist es sehr fraglich, ob die
Hasenstrick Airport AG (P. Kellenberger) überhaupt eine
Betriebsbewilligung vom BAZL erhalten kann.
Nebst den privatrechtlichen Verträgen mit Anwohnern fehlt
ihr nun auch eine vertragsfähige Hasenstrick Liegenschaften
AG (s.o.).
Die Grundpfandgläubiger informierten inzwischen das
Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL), dass sie am
Weiterbetrieb des Flugplatzes Hasenstrick sehr interessiert
sind und dass sie - sobald sie die Kontrolle über die
Liegenschaft erlangt haben - mit der Fluggruppe
Hasenstrick die Vertragshandlungen aufnehmen werden.
Wir sind zuversichtlich!
- Montag, 12.04.2010
Kein Militär auf dem Hasi!
Soeben erhalten wir vom Militär die Mitteilung, dass der
ehemalige Flugplatz Hasenstrick kurzfristig aus dem
Übungskonzept gestrichen wurde und deshalb nicht als
"Feldflugplatz" verwendet wird.
Als Begründung werden "ungeklärte Besitzverhältnisse auf
dem Hasenstrick" angegeben.
Somit findet die unten angekündigte Übung ohne Verwendung
des Hasenstrick statt.
Der ehemalige Flugplatz Hasenstrick bleibt gemäss BAZL
(Bundesamt für Zivilluftfahrt) weiterhin geschlossen und
damit für jeglichen Flugverkehr gesperrt.
- Samstag, 10.04.2010
Übungswoche der Leichtfliegerstaffel 7, 12.
- 17. April
In dieser Woche übt die Leichtfliegerstaffel 7 ab vier
Feldflugplätzen, unter anderem auch ab dem Flugplatz
Hasenstrick, welcher zur Zeit - und bis auf weiteres - für
zivile Bewegungen gesperrt ist.
Unser Präsident instruierte den Kommandanten, Urs Jäggi,
über die fliegerischen Besonderheiten dieses anspruchsvollen
Platzes, speziell über die Drainage, die Windverhältnisse
und -limiten sowie die Volten und Anflugverfahren.
Damit die Sicherheit bei Start und
Landung in jedem Fall gewährleistet ist, stellen wir für
diese Tage dem Militär den zur Zeit uns gehörenden Teil der
Piste zur Verfügung; dies jedoch unter der Auflage, dass der
Personen- und Strassenverkehr durch militärische Mittel
gesichert wird.
... Übung abgebrochen, siehe
weiter oben.
- Freitag, 19.03.2010
Die Presse publiziert:
- "Hasenstrick-Eigentümerin droht Versteigerung ...":
>>> Zürcher Oberländer vom 19.03.2010 >>>
- "Gläubiger setzen dem Hasenstrick-Besitzer zu ...":
>>> Tages-Anzeiger vom 19.03.2010 >>>
- Mittwoch, 17.03.2010
Begehren auf Grundpfandverwertung
(17.03.2010)
Für die beiden Grundstücke, auf denen sich das Flugfeld
und der Hangar befindet, haben die Grundpfandgläubiger
am 1. März 2010 beim Betreibungsamt Dürnten das
Verwertungsbegehren gestellt.
Die Eigentümerin "Hasenstrick Liegenschaften AG",
Herr Peter Kellenberger, hat seit längerer Zeit keine
Grundpfandzinsen geleistet.
Die Anwälte der "Fluggruppe Hasenstrick" sowie der
Grundpfandgläubiger stehen in Verhandlungen über eine
vertragliche Nachfolgeregelung, damit die
"Fluggruppe Hasenstrick" ihren Betrieb auf dem Hasi
baldmöglichst wieder aufnehmen kann.
- Montag, 01.03.2010
Der Eigentümer der Hasenstrick Liegenschaften
AG und der Hasenstrick Airport AG, Herr P. Kellenberger,
beantragte bereits im letzten Jahr beim Bundesamt für
Zivilluftfahrt (BAZL) die Bewilligung für den Betrieb
des Flugplatzes Hasenstrick.
Nachdem wir - die Fluggruppe Hasenstrick FGH - aber
weiterhin die Inhaber dieser Betriebsbewilligung sind
und wir wieder auf "unseren" Flugplatz zurückkehren
wollen, verlangte das BAZL unsere schriftliche
Stellungnahme, welche von uns nun abgeliefert wurde.
Wir sind zuversichtlich!
- Freitag, 01.01.10
Ab heute sind wir nicht mehr auf "unserem" Flugplatz
Hasenstrick stationiert. Infolge der Demontage der
Barrieren und der Windmess- und Funkanlagen (gehören der
FGH) wurde der Flugplatz durch das BAZL vorübergehend
geschlossen (siehe Mittwoch, 09.12.09).
- Dienstag, 29.12.09
Der restliche Teil des der FGH gehörenden Inventars
wurde heute in das Lager Uznach gezügelt. Die nun leeren
Räumlichkeiten sind abgabebereit gereinigt.
- Freitag, 11.12.09
Der grössere Teil des der FGH gehörenden Inventars wurde
heute in das Lager Uznach gezügelt.
- Mittwoch, 09.12.09 (aktualisiert am 29.12.09)
Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) erklärt den
Flugplatz Hasenstrick bis auf Weiteres als geschlossen.
NOTAM
verfügbar >>>
- Dienstag, 08.12.09
Nachdem unsere Windmess- und Funkanlagen sowie unsere
Windsäcke und Barrieren demontiert sind, darf auf dem
Flugplatz Hasenstrick gemäss Vorschriften des
Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) - bis auf Weiteres
- weder gestartet noch gelandet werden.
- Samstag, 5.12.09
Das Inventar der FGH ist für den
Abtransport in das Lager Uznach bereitgestellt.
Das letzte Flugzeug der FGH - HB-ERT - wurde nach
Wangen-Lachen überführt.
- Samstag, 28.11.09
Heute fanden wahrscheinlich die letzten Rundflüge ab dem
Hasi statt (für den Sonntag sind starke Föhnstürme
prognostiziert).
Das letzte hier noch stationierte Flugzeug der FGH,
HB-ERT, kann - infolge nicht benutzbarer Piste auf dem
Flugplatz Speck-Fehraltorf - noch nicht ausgeflogen
werden.
- Samstag, 28.11.09
HB-ETM verlässt den Hasi definitiv und freut sich nun an
seinem neuen Hangarplatz im Flugplatz Beromünster.
- Freitag, 27.11.09
(aktualisiert am 29.11. [2])
Der Betreibungsbeamte
befindet sich auf dem Hasenstrick und will den Hangar
versiegeln.
Herr P. Kellenberger hat offensichtlich ein
Retentionsverfahren
*) initialisiert. Vor allem wird von der Vermieterin das
Ausstehen des zweiten Halbjahreszinses - ohne vorhergehende Mahnung - moniert.
Offensichtlich soll ein
künstliches Grounding der
Fluggruppe herbeigeführt werden.
Der
gesamte Betrag aber wurde nachweislich belegbar von
der FGH am 24.06.2009 überwiesen.
*) Dieses Verfahren kann ohne
Begründung verlangt werden; allerdings muss vom
Veranlasser innerhalb von 10 Tagen eine Betreibung
eingeleitet werden.
Dieses unredliche und unfaire Vorgehen seitens
der Vermieterin zeigt nun immer deutlicher ihr wahres
Gesicht. Zudem hätte eine Versiegelung des Hangars mit
Flugzeugen, Einrichtungen und Material vermutlich den
Tatbestand der Nötigung erfüllt, befindet sich hier doch
auch das private Ersatzteillager
eines autonomen Flugzeugunterhaltbetriebs.
Das Problem wird von unserem Präsidenten kurzfristig so
gelöst, dass er aus seiner Privatschatulle CHF 23'000.00
als Sicherheit zur Verfügung stellt. Damit kann die
Versiegelung des Hangars abgewendet werden.
Mittwoch, 25.11.09 (korrigiert am 26.11.09)
HB-EYK wurde heute nach Môtier überführt.
Am nächsten Wochenende wird die reguläre Rundflugsaison
2009 abgeschlossen. Bei erster Gelegenheit verlassen
anschliessend auch die beiden letzten verbleibenden
Moranes den Hasenstrick.
- Dienstag, 24.11.09
Die Zeit für Verhandlungen ist für die FGH vorerst
abgelaufen und unser unverschuldete Wegzug wird eingeleitet.
Der Mietvertrag für unser Übergangs-Lager in Uznach ist
unterzeichnet.
- Montag, 23.11.09
Völlig unerwartet taucht Herr H. Pfaffhauser
(Verhandlungsmandant von Herr P. Kellenberger) wieder
auf. Er wendet sich in
einer beleidigenden E-Mail an die Mitglieder der FGH,
vergisst dabei aber zufälligerweise, deren Präsidenten
auf die Verteilliste zu nehmen.
- Sonntag, 22.11.09
Auf diese Bedingung können wir nicht eintreten und haben
deshalb das erste Flugzeug nach Pruntrut ausgeflogen.
Ein weiteres Flugzeug nach Speck-Fehraltorf auszufliegen
wird infolge der dortigen kritischen Pistenbedingungen
vorerst verschoben
- Samstag, 21.11.09
Herr P. Kellenberger lehnt unseren Vorschlag in 2 Telefonaten ab.
Er wiederholt sein Angebot für 3 Monate zu recht
hohen Preisen und stellt erneut Vertragsgespräche in
Aussicht, verbunden mit der Vorbedingung, die Flugplatz-Halterschaft
an ihn abzutreten.
- Freitag, 20.11.09
Die Fluggruppe Hasenstrick (FGH) unterbreitet - in einem letzten Rettungsversuch
- Herrn P. Kellenberger den Vorschlag, seine Kündigung
sofort für mindestens 1 Jahr zu sistieren.
- Dienstag, 17.11.09
Aus für Flugplatz Hasenstrick!
Wir haben in über fünf Jahren nach der Kündigung durch den
Eigentümer (Hasenstrick Liegenschaften AG, Rheineck, Herr P. Kellenberger) keinen einzigen
sachlich fundierten und verhandlungswürdigen Vertragsentwurf erhalten
(siehe Stand vom 23.10.2009).
Somit werden wir gezwungen, den von uns
in Fronarbeit in den letzten 60 Jahren erbauten und
gepflegten Flugplatz
Hasenstrick zu verlassen.
Demnächst fliegen wir unsere Flugzeuge in provisorische
Winterquartiere und räumen den Hangar sowie alle uns
gehörenden Einrichtungen.
Die Fluggruppe Hasenstrick (FGH) fliegt weiter!
Im Frühling 2010 werden wir unsere fliegerischen Aktivitäten
weiterhin ausführen.
Gutscheine der Fluggruppe Hasenstrick
Die ausgestellten Gutscheine behalten selbstverständlich
weiterhin ihren Wert.