Die nachstehenden Kurzbeschreibungen sind rein informativer Natur und für den fliegerischen Laien gedacht. Sie bleiben - aufgrund der Komplexität der Materie - in jeder Beziehung unvollständig.
Vorgaben
für die Lufttüchtigkeit
Bevor ein Flugzeug abheben darf, muss es sämtliche Vorgaben der
schweizerischen und europäischen Luftfahrtbehörden erfüllen.
Darin ist auch ein umfassender Versicherungsschutz vorgeschrieben.
Diese Vorschriften tangieren u.a. den Flugzeughalter, die Piloten
sowie den Flugzeugunterhaltsbetrieb.
CAMO
Die Fluggruppe Hasenstrick stellt die Air Safety zuvorderst in ihre
Prioritätenliste. So sind wir (Stand Juni 2008) die erste
Fluggruppe, die das vom BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt)
geforderte Konzept CAMO (Continuing Airworthiness Maintenance Organisation) selbstständig erstellte und darauf bewilligt bekam.
CAMO beinhaltet die Organisation und die Art der Sicherstellung der
Lufttüchtigkeit der Flugzeuge und stellt
die Flugzeugwartung auf hohem Niveau sicher.
AOC
(Air Operator Certificate)
Für die reguläre Erneuerung unserer Betriebsbewilligung führte das
Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) im Juni 2008 einen umfassenden
Audit durch und stellte uns in der Folge das Air Operator Certificate (AOC) aus.
Gegenstand der Überprüfungen waren unter Anderem:
Das Air Operator Certificate bescheinigt uns damit den regelkonformen
Betrieb des Flugplatzes Hasenstrick.
Unser Umgang mit Sicherheit - von der
Flugzeugübernahme bis zur Wartung
In den weiteren Seiten zeigen wir Ihnen auszugsweise
unser Verständnis von Sicherheit - Von der Flugvorbereitung über die
Flugzeugübernahme bis zum Umgang mit allfälligen Defekten und deren
Behebung. Zudem zeigen wir Ihnen - ebenfalls auszugsweise
- den Umfang einer 100-Stunden-Kontrolle.
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